Was ist bei gemischt genutzten Gebäuden zu beachten?

Was ist bei gemischt genutzten Gebäuden zu beachten?

Bei gemischt genutzten Gebäuden ist es je nach Flächenverteilung möglich, einen gemeinsamen Ausweis zu erstellen. Generell gilt, dass der überwiegende Flächenanteil die Art des Ausweises bestimmt (Gewerbe oder Wohnen). Bei gemischter Nutzung kommt es vor allem bei einem überwiegenden Wohnanteil auf die Art der gewerblichen Nutzung an. Ist diese als wohn-ähnlich einzustufen, kann hier häufig ein gemeinsamer Energieausweis erstellt werden. Ist dies nicht möglich, müssen zwei getrennte Ausweise erstellt werden.