Wer stellt den Energieausweis aus?

Wer stellt den Energieausweis aus?

Nach der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) sind folgende Personen für die Ausstellung eines rechtsgültigen Energieausweises berechtigt:
• Hochschulabsolventen mit entsprechender Zusatzausbildung
• Handwerksmeister aus entsprechenden Bereichen sowie Schornsteinfeger
• Staatlich anerkannte Techniker aus relevanten Bereichen